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Die Begriffe “Privatbankier” und “Privatbank” haben
nicht dieselbe Bedeutung. Letzteres wird heute oft von verschiedenen
Organisationen benutzt, die Ihr Vermögen verwalten möchten
und läuft unter der Bezeichnung “Privatbankwesen”.
In der Schweiz wird der Begriff “Privatbankier” jedoch
durch das Bankrecht definiert. Der spezifische Status des “Privatbankiers” bedeutet,
dass die Bank mindestens einen Partner mit unbegrenzter Haftung für
die Verbindlichkeiten der Bank besitzt. Gemäß Schweizer
Recht sind nur jene, die die spezifischen und strikten Anforderungen
für einen “Privatbankier” erfüllen, berechtigt,
diesen Namen zu führen. Ein “Privatbankier” ist eine
exklusive und außergewöhnliche Person oder Bank; eine “Privatbank” ist
nicht unbedingt das gleiche.
Wahre "Privatbankiers" sind
unabhängig, diskret, Meister ihres Fachs; sie verbinden Tradition
und das Unkonventionelle, sind konservativ und gleichzeitig fortschrittlich.
Der Privatbankier ist sowohl Bankier wie auch Entrepreneur mit umfassender
persönlicher Verpflichtung, da er mit seinem gesamten Geschäfts-
und Privatvermögen persönliche Haftung übernimmt. Wahre
Privatbankiers sind Bankiers für die Welt. Alle Banken, mit denen
wir zusammenarbeiten, sind von makelloser Qualität und werden
vom Schweizer Bundesbankausschuss überwacht, doch wir möchten
darauf hinweisen, dass nicht alle Banken gleich sind.
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