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Wozu braucht man eine schweizer bank?

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Die Schweiz ist einzigartig aufgrund ihrer historischen Stabilität, lang etablierten Bankentradition, der Verlässlichkeit und Expertise ihrer Privatbankiers und ihrer gesetzlich verbrieften Kundenvertraulichkeit.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft kann ihre Ursprünge auf 1291 zurückverfolgen. Im Verlauf ihrer langen Geschichte hat sie ihre Unabhängigkeit sorgsam gewahrt und viele der Konflikte gemieden, die das restliche Europa überschwemmten. Diese Strategie hat zu der politischen und wirtschaftlichen Stabilität geführt, die die Schweiz heute kennzeichnet.

Die Geschichte des Schweizerischen Bankwesens lässt sich bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen, als Makler, Handelsagenten und Spediteure – die sich auf Kredite und Wechsel für Handelsgüter spezialisierten – die ersten anerkannten Banken einrichteten. Viele dieser “banquiers prives”, mit denen wir heute zusammen arbeiten, können ihre Anfänge auf das 18. Jahrhundert zurückführen. Diese “Privatbankiers” sind tatsächlich die älteste Form des Schweizer Bankwesens. Das gegenwärtige Schweizerische Bankgewerbegesetz wurde 1934 verabschiedet und gewährte den Kunden den gesetzlichen Schutz, von dem sie weiterhin profitieren. Im 20. Jahrhundert gewannen die Schweizer Privatbankiers den weltweiten Ruf als Spezialisten in der Vermögensverwaltung, den sie heute genießen.

Schweizer Banken haben eine gesetzlich verbriefte Standespflicht zur Vertraulichkeit gemäß Artikel 47 des “Bundesgesetzes zu Banken und Sparkassen” von 1934. Das Schweizer Recht geht gegen gewisse Vergehen anders vor als andere Gerichtsbarkeiten. So werden zum Beispiel Steuervergehen als Übertretungen angesehen, die die Weitergabe von Kundeninformationen an Dritte nicht rechtfertigen. Bankgeheimnis und Vertraulichkeit werden konsequent vom Schweizer Bundesbankausschuss überwacht und als unverletzlich betrachtet, außer in seltenen Ausnahmen.

Wir müssen jedoch klarstellen, dass Kriminellen oder unrechtmäßig erworbenem Vermögen kein Schutz gewährt wird. Unsere Kundenbanken weigern sich konsequent, Geld anzunehmen, dessen Ursprung zweifelhaft ist.

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